Rund um Keller
Abdichtung der Kelleraußenwände
Bei Neubauten erfolgt die Abdichtung in der Regel auf der erdzugewandten
Seite der Kelleraußenwände gemäß DIN 18195 o. dem Stand der Technik.
Ausführung der Abdichtung
Untergrundvorbehandlung
Der Untergrund muss vorbereitet sein. Zur Bindung von feinem Staub ist
der Untergrund im Regelfall mit einer auf das nachfolgende
Bitumendickbeschichtungssystem abgestimmten Grundierung zu versehen.
Die Grundierung soll in den Untergrund eindringen und diesen nach
Möglichkeit verfestigen, Staubbinden und die Haftung der Dickbeschichtung
sicherzustellen.
Verarbeitung der Beschichtung
Bitumendickbeschichtungen sind witterungsabhängig zu verarbeiten. Die
Luft und Bauteiltemperatur sowie die Temperatur des Abdichtungsstoffes
muss bei der Verarbeitung mindestens +5° C betragen. Regeneinwirkung
ist bis zum Erreichen der Regenfestigkeit unzulässig. Wasserbelastung und
Frosteinwirkung sind bis zur Durchtrocknung der Beschichtung
auszuschließen.
Zum Mischen von zweikomponentigen Produkten eignen sich langsam
laufende, auf das System abgestimmte Ruhrwerkzeuge. Es ist so lange zu
rühren, bis eine homogene Masse entsteht. Vorgegebene Mischzeiten sind
einzuhalten. Das Einrühren von Luft ist zu vermeiden.
Bitumendickbeschichtungen sind grundsätzlich zur Abdichtung erdberührter
Bauteile senkrecht und waagerecht einsetzbar. Neben dieser Anwendung
haben sich die Bitumendickbeschichtungen als kapillardichtende
Spachtelung für die Wände hochwertig genutzter Kellerraume bewahrt. Die
Verarbeitung erfolgt je nach Konsistenz im Spachtel- oder Spritzverfahren.
Bitumendickbeschichtungen werden in zwei Arbeitsgängen mit oder ohne
Verstärkungseinlage aufgetragen. Zweilagig ausgeführte Abdichtungen
fuhren zu gleichmäßigeren Schichtdicken und zur Fehlstellenvermeidung
durch Lufteinschlüsse.
Die Verarbeitung der Bitumendickbeschichtung erfolgt beim Lastfall
,,schwach druckendes Wasser bis 3,0 m Einbindetiefe" in mindestens
zwei Abdichtungslagen mit Verstärkungseinlage.
DIN 18195 Lastfall Ausführung der Mindesttrockenschichtdi
Teil4 Bodenfeuchtigkeit 2 Abdichtungslagen 3 mm
Teil5 nicht drückendes 2 Abdichtungslagen 3 mm
Teil6,Abschnitt9
1 drückendes 2 Abdichtungslagen 4 mm
Der Auftrag muss fehlstellenfrei, gleichmäßig und je nach Lastfall
entsprechend dick erfolgen. Die Schichtdickenkontrolle erfolgt im frischen
Zustand durch das Messen der Nassschichtdicke und durch den
Materialverbrauch (bestimmte Gebindeanzahl pro Flacheneinheit).
Handwerklich bedingt sind Schwankungen der Schichtdicke beim Auftragen
des Materials nicht auszuschließen. Diese Schichtdickenschwankungen
sind bei der Ermittlung des Materialverbrauchs entsprechend zu
berücksichtigen, so dass die vorgeschriebene Mindestschichtdicke sicher
eingehalten wird. Die Trockenschichtdicke kann durch Entnahme einer
Probe festgestellt werden .
Die einzuhaltende Mindesttrockenschichtdicke betragt für den Lastfall
,,Bodenfeuchtigkeit/nicht drückendes Wasser" 3 mm und für den
Lastfall ,,druckendes Wasser' 4 mm.
Die für den Lastfall erforderliche Nassschichtdicke ist systemabhängig und
wird auf dem Gebinde angegeben. Sie darf an keiner Stelle um mehr als
50% der geforderten Nassschichtdicke überschritten werden, um eine
möglichst gleichmäßige Durchtrocknung zu gewährleisten.
Bei Arbeitsunterbrechungen muss die Bitumendickbeschichtung auf Null
aus-gestrichen werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten wird
überlappend (^ 10 cm) weitergearbeitet. Arbeitsunterbrechungen dürfen
nicht an Gebäudeecken oder Bauteilkanten erfolgen.
Der Auftrag der zweiten Abdichtungslage bzw. der ersten Abdichtungslage
auf eine Kratzspachtelung aus Bitumendickbeschichtung kann erfolgen,
wenn die zuvor aufgebrachte Bitumendickbeschichtung so weit
durchgetrocknet ist, dass sie dabei nicht mechanisch geschädigt,
verschoben wird.
An der Hohlkehle und am oberen Wandabschluss ist besondere
Aufmerksamkeit erforderlich. So ist z. B. auf besondere Sauberkeit des
Untergrundes und auf sorgfältige Ausbildung des Anschlusses an die
Spritzwasserzone zu achten .
Anschluss an Spritzwasserzone
Im Bereich der Spritzwasserzone ist die Abdichtung 50 cm über Gelände
hoch zuführen, um bei der endgültigen Geländeanpassung 30 cm
Spritzwasserschutz sicherzustellen.
Damit ein Sockelputz oder ähnliches angebracht werden kann, sollte bei
einschaligem Mauerwerk die Spritzwasserzone mit zementgebundener
Dichtungsschlämme ausgeführt werden. Die Überlappung von
Dichtungsschlämme mit Bitumendickbeschichtung beträgt mindestens 10
cm
Anschluss an Beton-Bodenplatte
Die vertikale Abdichtung ist über den Überstand der Bodenplatte bis
mindestens 10 cm auf die Stirnfläche der Beton-Bodenplatte
herunterzuführen. Bei der Untergrundvorbehandlung ist mit besonderer
Sorgfalt vor zu gehen.
Für eine ausreichende Überlappung der Dichtungsschlämme mit
Bitumendickbeschichtung von mindestens 10 cm Ist Sorgezutragen.
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung
während der Bauzeit.
Sie können bei geeigneter Konstruktion auch die Aufgabe der
Schutzschicht übernehmen.
Um zu verhindern, dass Bitumendickbeschichtungen während der
Bauphase durch auf ihre Rückseite einwirkendes Wasser geschädigt
werden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Vor der
Bitumendickbeschichtung aufgetragene Dichtungsschlämmen erfüllen diese
Aufgabe. Sie müssen wasserundurchlässig sein und dürfen durch
Wasserdruck der auf die Rückseite der Abdichtung einwirkt, nicht vom
Untergrund abgelöst werden. Geeignet sind:
• mineralische starre Dichtungsschlämmen,
• mineralische flexible Dichtungsschlämmen.
Auf ungeschützte Abdichtungen dürfen keine Lasten, beispielsweise durch
Baustoffe, Geräte oder Gerüste, einwirken. Waagerechte Abdichtungen
dürfen nicht mehr als unbedingt notwendig und nur mit geeignetem
Schuhwerk betreten werden.
Bitumendickbeschichtungen sind auch während der Trocknungszeit gegen
Wärmeeinwirkung, z. B. intensive Sonnenstrahlung, durch geeignete
Maßnahmen wie Abhängen mit Folien zu schützen. Sie sind bis zur
Durchtrocknung gegen Beanspruchung, beispielsweise durch Grund-,
Regen-, Stau- und Oberflächenwasser, zu schützen. Frosteinwirkung ist
ebenfalls bis zur Durchtrocknung, z. B. durch Erwärmung mit
Warmluftgebläsen, zu vermeiden. Die Verwendung von offenen Flammen
oder Infrarotstrahlern ist hier unzulässig. Bitumendickbeschichtungen sind
grundsätzlich vor schädlichen Stoffen, z. B. Schmier- und Treibstoffen,
Lösemitteln oder Schalölen, zu schützen.
Nachbesserung an Abdichtungen aus Bitumendickbeschichtungen
Im Bereich von Fehlstellen in der Bitumendickbeschichtung ist die
Abdichtung mechanisch zu reinigen und hohl liegende Randzonen an
Beschädigungen sind auszuschneiden. Die Ränder der vorhandenen
Abdichtung sind an der nachzubessernden Stelle anzuschrägen.
Falls die ursprünglich aufgetragene Grundierung unbeschädigt erhalten
bleibt, kann auf eine erneute Grundierung verzichtet werden.
Zur Nachbesserung der Abdichtung ist das gleiche oder ein mit dem auf der
übrigen Fläche verwendeten Abdichtungsmaterial verträgliches Material
einzusetzen. Es ist zweilagig zu arbeiten. Der erste Auftrag erfolgt in der
gleichen Schichtdicke wie auf den angrenzenden Flächen bereits
vorhanden.
Nach Durchtrocknung dieser ersten Lage wird die nachzubessernde Fläche
und der angrenzende Bereich mit einer Überlappungsbreite von mindestens
10 cm auf Null auslaufend überarbeitet. Es ist sicherzustellen, dass die
Mindest-trockenschichtdicke eingehalten wird.
Wenn die Abdichtung mit einer Verstärkungseinlage ausgeführt wurde, ist
diese in die zweite Lage überlappend einzubauen.
Kontrolle der Bauausführung
Zum Erzielen einer dauerhaften und sicheren Abdichtung erdberührter
Bauteile mit Bitumendickbeschichtungen ist eine sorgfältige Kontrolle der
Bauausführung auf Grundlage dieses Ausbildungsplans sowie der DIN 18
195 zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Kontrolle
von Schichtdicken und die Durchtrocknung der Beschichtung vor weiteren
Arbeitsgängen zu richten.
Schichtdicke
Je nach Lastfall sind die Mindesttrockenschichtdicken gemäß Tabelle
einzuhalten.
Dabei sind auch handwerklich bedingte Schichtdickenschwankungen zu
berücksichtigen.
Die Schichtdickenkontrolle hat im frischen Zustand durch das Messen der
Nassschichtdicke (zehn Messungen je Ausführungsprojekt bzw. je 100 m2)
zu erfolgen. Sie ist je nach Lastfall und gemäß den Herstellerangaben auf
dem Gebinde einzuhalten. Die Mindestschichtdicke darf an keiner Stelle
unterschritten und an keiner Stelle um mehr als 50 % der geforderten
Nassschichtdicke überschritten werden.
Eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit ist durch den Materialverbrauch
(bestimmte Gebindeanzahl pro Flächeneinheit) gegeben.
Besonders aufmerksam sind die Nassschichtdicken an Gebäudeecken,
Durchdringungen, Anbindungen an die Horizontalsperren und im Bereich
der Hohlkehle zu kontrollieren.
Die Schichtdickenkontrolle ist nach Anzahl, Lage und Ergebnis zu
dokumentieren.
Für nachträgliche Prüfungen kann die Trockenschichtdicke durch
Entnahme von Proben (sechs Einzelmessungen an zwei Proben 50 x 50
mm je
Ausführungsprojekt bzw. je 100 m2) festgestellt werden. Die dadurch
entstehenden Fehlstellen sind nachzubessern.
Durchtrocknung
Unter Punkt 6.2 bzw. 6.3 wurden die Reaktionsmechanismen und Stufen
der Durchtrocknung
von 1- und 2-komponentigen Bitumendickbeschichtungen beschrieben.
Diese sind für das Verständnis des Durchtrocknungsvorgangs und das
Einschätzen des Durchtrocknungszustands einer Bitumendickbeschichtung
von herausragender Bedeutung.
Erst nach vollständiger Verfilmung der Beschichtung, d. h. Verbindung der
Bitumenteilchen zu einer geschlossenen und dehnbaren Beschichtung, ist
die Abdichtung voll funktionsfähig und zur Aufnahme von
Wasserbelastungen geeignet!
Die Zeit bis zum Erreichen des vollständig durchgetrockneten Zustands ist
von folgenden Einflussfaktoren abhängig:
• Art und Beschaffenheit des Untergrunds (Art des Baustoffs,
Porigkeit, Saugvermögen, Feuchtigkeit).
• Klimatische Bedingungen (Luftffeuchte , Luftbewegung Untergrund
und Umgebungstemperaturen).
• Art und Eigenschaften der verwendeten Bitumendickbeschichtung
(1- oder 2-komponentig Fabrikat).
Aufgrund der vielfältigen vorgenannten Einflussfaktoren lässt sich für den
Zeitraum bis zum Erreichen der vollständigen Durchtrocknung der
Bitumendickbeschichtung keine einheitliche Zeitangabe machen
Um den Durchtrocknungszustand im Einzelfall einschätzen zu können, ist
die Beschichtung optisch und mechanisch (per Hand, Daumendruck) zu
prüfen.
Folgende Zustände, die während der Durchtrocknung fließend ineinander
übergehen, müssen unterschieden werden können:
Frischer Zustand:
Die Bitumendickbeschichtung hat eine bräunliche Färbung
und ist feucht, weich und klebrig.
In diesem Zustand ist sie vor jeglicher Wassereinwirkung zu schützen.
• Zwischenzustand:
Nach einer Hautbildung und Schwarzfärbung der Oberfläche ist eine
Regenfestigkeit der Beschichtung vorhanden. Das Material trocknet
dann im Fortgang in der gesamten Schicht zu einer torfähnlichen,
mattschwarzen Masse. Die Gebrauchstauglichkeit der Abdichtung ist in
diesem Zustand noch nicht erreicht. Gleit- und Schutzschichten dürfen
nicht angebracht, die Baugrube darf noch nicht verfüllt werden.
• Endzustand:
Die Abdichtung ist trocken, fest und lässt sich auf dem Untergrund
nicht verschieben. Sie ist elastisch und dehnbar und besitzt eine
geschlossene Oberfläche. Vom optischen Erscheinungsbild ist sie
durchgehendschwarz.
Bei der Beurteilung des Durchtrocknungszustands ist die gesamte
Abdichtungsfläche zu betrachten.
Besonderes Augenmerk ist auf die Durchtrocknung folgender
Stellen zu richten:
• Bereiche mit hohen Schichtdicken und Materialanhäufungen
(Durchdringungen, Hohlkehle etc.)
• Bereiche, die schlecht belüftet werden (Bodenplatte, unterer Bereich
aufsteigende Wand etc.)
• Bereiche mit vermindertem Saugvermögen des Untergrunds
(Mischmauerwerk, 1. Abdichtungslage, teilweise vorhandene
Altanstriche etc.)
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nachfolgende Arbeitsgänge
(Anbringen von Schutzschichten) erst nach vollständiger Durchtrocknung
der Bitumendickbeschichtung ausgeführt werden.
Schutzschichten
Schutzschichten müssen die Abdichtung sicher vor Beschädigungen
schützen. Es eignen sich z. B.:
• expandierte Poiystyrolhartschaumplatten
• extrudierte Poiystyrolhartschaumplatten
• Noppenbahnen mit Lastverteilender Gleitschicht
• Schaumglasplatten
• Schutzestriche auf Trennfolie
• Wirrgelegebahnen mit beidseitiger Geotextilauflage
Beim Einbau der Schutzmaterialien sind die technischen Regeln zum
Schutz der Bitumendickbeschichtung genau einzuhalten (siehe auch
Schutzmaßnahmen).
Schutzschichten müssen Bauwerksabdichtungen dauerhaft vor schädlichen
Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art schützen. Sie
können in Einzelfällen Nutzschichten des Bauwerkes bilden.
Materialien für Schutzmaßnahmen und/oder Schutzschichten müssen mit
der Bitumendickbeschichtung verträglich sein. Schutzschichten, die auf die
fertige Abdichtung aufgebracht werden, dürfen erst nach Durchtrocknung
der Bitumendickbeschichtung aufgebracht werden. Punkt- und Linienlasten
sowie Belastungen, die die Funktionstüchtigkeit der Abdichtung durch
Eindrückungen beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Die Mindesttrockenschichtdicken
nach Abschnitt 8.2 dürfen dabei nicht unterschritten werden.
Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Gleitschichten, ist sicherzustellen,
dass keine Bewegungen aus dem Erdreich auf die Abdichtung übertragen
werden.
Die Wahl der Schutzschicht erfolgt in Abhängigkeit von den zu erwartenden
Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten.
Bei der Herstellung von Schutzschichten darf die Abdichtung nicht
beschädigt werden. Verunreinigungen auf der Abdichtung sind vorher
vorsichtig zu entfernen.
Waagerechte Abdichtungen mit einer Bitumendickbeschichtung,
beispielsweise auf der Sauberkeitsschicht, müssen nach ihrer
Durchtrocknung und vordem Aufbringen der Bodenplatte eine
Schutzschicht erhalten. Zur Trennung zwischen waagerechter Abdichtung
und Schutzschicht ist eine doppelte PE-Folie einzulegen. Bei Verwendung
von Estrichen als Schutzschicht sind diese unmittelbar auf die PE-Folie
aufzubringen. Schutzschichten auf waagerechten Abdichtungen oberhalb
der Bodenplatte sind im Lastfall „nicht drückendes Wasser"
beispielsweise als Estrich auf Trennlage oder als Estrich auf Dämmschicht
herzustellen.
Baubewegungsfugen sind in starren Schutzschichten fortzusetzen und
funktionsfähig zu erhalten.
Schutzschichten können auch aus Wärmedämm-Materialien bestehen bzw.
als Dränschichten - die Eignung nach DIN 4095 vorausgesetzt - eingesetzt
werden. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass diese Schutzschichten sich
nicht, z. B. am Wand-Sohlen-Anschluss, in die Abdichtung eindrücken. Bei
der Verklebung von Schutzschichten mit dem Untergrund muss ein Kleber
verwendet werden, der auf Bitumendickbeschichtungen abgestimmt ist.
Bewegungen aus dem Erdreich dürfen nicht übertragen werden.
Erforderlichenfalls ist eine Trennung zum Erdreich zu installieren.
! Beim Ausbau von Baugrubenumschließungen, beispielsweise dem
Ziehen von Bohlträgern (Spundbohlen) ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass sich die Schutzschicht der Abdichtung nicht bewegt
oder beschädigt wird.
Das Verfüllen der Baugrube muss nach den einschlägigen Richtlinien
erfolgen. Das Verfüllgut ist lagenweise in maximal 30 cm Lagen
einzubringen und zu verdichten. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass die
Schutzschicht )beim Verdichten nicht beschädigt wird. Mit der Abdichtung
verbundene Schutzschichten dürfen sich durch das Verdichten des
Erdreiches nicht bewegen